Mi 7 bis 17 Uhr
Fr 7 bis 12 Uhr
Mi 13 bis 17 Uhr
Bahnstraße 43
9321 Kappel am Krappfeld
K U N D M A C H U N G
der Gemeindewahlbehörde vom 28. Februar 2021, betreffend die Veröffentlichung des Wahlergebnisses für die am 28. Februar 2021 stattgefundene Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kappel am Krappfeld
Die Gemeindewahlbehörde Kappel am Krappfeld veröffentlicht das Gesamtwahlergebnis in der Gemeinde und das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens für die Wahl des Bürgermeisters gemäß § 86 Abs. 5 GBWO innerhalb der gesetzlichen Frist:
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen
|
1.391
|
Summe der ungültigen Stimmen
|
63 |
Summe der gültigen Stimmen
|
1.328 |
davon entfallen
auf die Wahlwerberin Dr. Andrea Feichtinger |
668 |
Stimmen |
auf den Wahlwerber Josef Klausner |
549 |
Stimmen |
auf den Wahlwerber Bertram Terkl |
111 |
Stimmen |
Wahlwerberin, die als Bürgermeisterin gewählt erklärt wurde, unter Angabe des Familien- und Vornamens, des Berufes, des Geburtsjahres und der Adresse:
Dr. Feichtinger Andrea
Apothekerin, 1989, 9321 Kappel am Krappfeld, Garzern 4
Binnen einer Woche nach der Kundmachung des Wahlergebnisses kann vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter einer Partei, die in der Gemeinde einen Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters rechtzeitig vorgelegt hat, wegen rechnungsmäßiger Unrichtigkeit der Ermittlung des Wahlergebnisses oder wegen Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens, das auf das Wahlergebnis von Einfluss sein könnte, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich Einspruch erhoben werden. Einen solchen Einspruch kann auch der Wahlwerber erheben, der behauptet, dass ihm die Wählbarkeit im Wahlverfahren rechtswidrig aberkannt wurde.
Kappel am Krappfeld, am 01. März 2021 Der Gemeindewahlleiter:
BGM Josef Klausner e.h.
K U N D M A C H U N G
der Gemeindewahlbehörde vom 28. Februar 2021 betreffend die Veröffentlichung des Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Kappel am Krappfeld und des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kappel am Krappfeld:
Die Gemeindewahlbehörde Kappel am Krappfeld veröffentlicht gemäß § 86 Abs. 5 GBWO das Wahlergebnis für die Wahl des Gemeinderates:
Wahlberechtigte: 1.654
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen: 1.392
Ungültige Stimmen: 52
Gültige Stimmen: 1.340
Davon entfallen auf
Liste 1 Neue Krappfelder Volkspartei – Team Andrea Feichtinger, ÖVP 635 Stimmen
Liste 2 Sozialdemokratische Partei Österreich, SPÖ 538 Stimmen
Liste 3 Die Krappfelder Freiheitlichen, FPÖ 167 Stimmen
Aus dem Gesamtwahlergebnis die auf die einzelnen Parteien entfallenden Gemeinderatsmitglieder gemäß § 80 Abs. 3 und 4 GBWO (d'Hondt'sche Formel) in folgender Weise ermittelt.
Anzahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze: 15
Aufgrund dieses Ergebnisses entfallen gem. § 80 Abs. 4 der GBWO auf die
Liste 1 ÖVP 7 Sitze im Gemeinderat
Liste 2 SPÖ 6 Sitze im Gemeinderat
Liste 3 FPÖ 2 Sitze im Gemeinderat
Auf Grund des festgestellten Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens und der ermittelten Wahlpunkte gemäß § 83 Abs. 2 und 3 GBWO werden folgende Bewerber für gewählt erklärt:
Familien- und Vorname |
Geburtsjahr |
Parteibezeichnung |
Dr. Feichtinger Andrea |
1989 |
ÖVP |
Klausner Josef |
1964 |
SPÖ |
Lungkofler Otto Albin |
1967 |
ÖVP |
Schöffmann Ingo |
1981 |
SPÖ |
Sacherer Gerhard |
1982 |
ÖVP |
Pušar Ingrid |
1991 |
SPÖ |
Terkl Bertram |
1963 |
FPÖ |
Höfferer Dietmar |
1965 |
ÖVP |
Kürbisch Wolfgang |
1962 |
SPÖ |
Pobaschnig Bernd |
1975 |
ÖVP |
Kronlechner Gerhard |
1967 |
SPÖ |
Fandl-Moser Karoline |
1966 |
ÖVP |
Gruber Martin |
1983 |
ÖVP |
Leitner Siegfried |
1966 |
SPÖ |
Rieger Christoph |
1989 |
FPÖ |
|
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Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen |
1.391 |
|
Ungültige Stimmen |
63 |
|
Gültige Stimmen |
1.328 |
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Wahlwerber |
Stimmen |
1 |
Dr. Andrea Feichtinger |
668 |
2 |
Josef KIausner |
549 |
3 |
Bertram Terkl |
111 |
|
Summe: |
1.328 |
Kappel am Krappfeld, am 01. März 2021 Der Gemeindewahlleiter:
BGM Josef Klausner e.h.
.......................................................
E I N L A D U N G
zu der am Donnerstag, dem 17. Dezember 2020 um 19.00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Passering stattfindenden Sitzung des Gemeinderates
Tagesordnung:
1. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates vom 22. Oktober 2020
2. Bestellung von 2 Gemeinderatsmitgliedern für die Unterfertigung der Sitzungsniederschrift
3. Berichte der Ausschüsse
4. Gemeindehaushalt 2021
a. Voranschlag 2021
b. Stellenplan
c. Stundensätze Wirtschaftshof
d. Kassenkredite
5. Mittelfristiger Finanzplan 2021 – 2025
6. Finanzierungspläne
7. Bedarfzuweisungsmittel; Verwendungszweck – Änderungen
8. Jagdangelegenheiten; Vergabe der Gemeindejagdgebiete 2021 - 2030
9. Übernahme von Flächen in das öffentliche Gut; Ankauf von Grundflächen
Aufgrund der geltenden COVID-19 Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen werden Sie ersucht, während der gesamten Sitzung einen enganliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Der Bürgermeister:
Josef Klausner e.h.
des Gemeinderates der Gemeinde Kappel am Krappfeld vom 22. Oktober 2020 mit der die Wahl der weiteren Mitglieder der Jagdverwaltungsbeiräte für die Gemeindejagdgebiete der Gemeinde Kappel am Krappfeld ausgeschrieben wird.
Gemäß § 94 Abs. 1 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 und gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 09.10.1978, LGBl.Nr. 113/1978 i.d.F. vom 17.12.1991, LGBl.Nr. 6/1992, wird verordnet:
Die Wahl der weiteren Mitglieder der Jagdverwaltungsbeiräte für die Gemeindejagdgebiete Kappel am Krappfeld I „Göritzen-Elend“, Kappel am Krappfeld II „Dobranberg“, Kappel am Krappfeld III „Friesen-Oberfarcha“ und Kappel am Krappfeld IV „St. Florian-Rattenberg“ wird ausgeschrieben.
Als Wahltag wird Sonntag, der 20. Dezember 2020 festgesetzt.
Als Tag der als Stichtag gilt, wird der 23. Oktober 2020 bestimmt.
Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirates wird für alle vier Gemeindejagdgebiete mit fünf Mitgliedern festgesetzt.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Josef Klausner)
Kundmachung
Gemäß § 33 Abs. 5 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, i.d.g.F. ist der Beschluss auf freihändige Verpachtung nach Abs. 1. lit a, b, und d unter Angabe des Pachtwerbers, des Pachtzinses, einschließlich eines allfälligen Hinweises auf seine Wertsicherung, der Pachtdauer und des Jagdgebietes durch Anschlag an der Amtstafel mit dem Beifügen öffentlich zu verlautbaren, dass von den Eigentümern der die Gemeindejagd bildenden Grundstücke innerhalb von zwei Wochen nach Anschlag an der Amtstafel beim Gemeindeamt schriftlich jene Einwendungen vorgebracht werden können, die gegen die beschlossene Verpachtung aus freier Hand sprechen.
Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Kappel am Krappfeld vom 17. Dezember 2020 besteht die Absicht, das Jagdausübungsrecht der nachstehend angeführten Gemeindejagden gemäß § 33 Abs. 1 lit. a) und b) des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 i.d.g.F. freihändig wie folgt zu verpachten:
I.
Vergabe des Gemeindejagdgebietes Kappel am Krappfeld I „Göritzen-Elend“ im Zuge der Verpachtung aus freier Hand gemäß § 33 Abs. 1 lit. a) und b) des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 i.d.g.F. im Ausmaß von 839,8241 ha an den Pachtwerber Jagdgesellschaft „Göritzen - Elend“, Obfrau Elfriede Tilly, Edling 6, 9321 Kappel am Krappfeld
Pachtdauer: vom 1.1.2021 bis 31.12.2030. Als Jagdpachteuro werden € 4,72 / ha, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex II, Ausgangsbasis Jänner 2021 festgesetzt.
Die Zustimmung des Jagdverwaltungsbeirates liegt vor.
II.
Vergabe des Gemeindejagdgebietes Kappel am Krappfeld II „Dobranberg“ im Zuge der Verpachtung aus freier Hand gemäß § 33 Abs. 1 lit. a) und b) des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 i.d.g.F. im Ausmaß von 512,4315 ha an den Pachtwerber: Jagdgesellschaft „Dobranberg“, Obmann Arnulf Leitner, Pemberg 6, 9373 Klein St. Paul
Pachtdauer: vom 1.1.2021 bis 31.12.2030. Als Jagdpachteuro werden € 4,72 / ha, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex II, Ausgangsbasis Jänner 2021 festgesetzt.
Die Zustimmung des Jagdverwaltungsbeirates liegt vor.
III.
Vergabe des Gemeindejagdgebietes Kappel am Krappfeld III „Friesen-Oberfarcha“ im Zuge der Verpachtung aus freier Hand gemäß § 33 Abs. 1 lit. a) und b) des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 i.d.g.F. im Ausmaß von 1070,4641 ha an den Pachtwerber: Jagdgesellschaft „Friesen - Oberfarcha“, Obmann Ing. Wilfried Ranner, 9314 Launsdorf, Unterpassering 1.
Pachtdauer: vom 1.1.2021 bis 31.12.2030. Als Jagdpachteuro werden € 4,72 / ha, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex II, Ausgangsbasis Jänner 2021 festgesetzt.
Die Zustimmung des Jagdverwaltungsbeirates liegt vor.
IV.
Vergabe des Gemeindejagdgebietes Kappel am Krappfeld IV „St. Florian-Rattenberg“ im Zuge der Verpachtung aus freier Hand gemäß § 33 Abs. 1 lit. a) und b) des Kärntner Jagdgesetzes 2000 – K-JG, LGBl.Nr. 21/2000 i.d.g.F. im Ausmaß von 513,2127 ha an den Pachtwerber: Jagdverein „St. Florian – Rattenberg – Boden“, Obmann Heinrich Rattenberger jun., 9373 Klein St. Paul, St. Florian 5.
Pachtdauer: vom 1.1.2021 bis 31.12.2030. Als Jagdpachteuro werden € 4,72 / ha, wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex II, Ausgangsbasis Jänner 2021 festgesetzt.
Die Zustimmung des Jagdverwaltungsbeirates liegt vor.
Einwendungen, die gegen die beschlossene Verpachtung aus freier Hand der oben angeführten Gemeindejagden an die Pachtwerber sprechen, können von den Eigentümern der die Gemeindejagd bildenden Grundstücke innerhalb von zwei Wochen nach Anschlag der Kundmachung an der Amtstafel beim Gemeindeamt Kappel am Krappfeld schriftlich vorgebracht werden.
Der Bürgermeister:
(Josef Klausner)
Angeschlagen am: 17. Dezember 2020
Abgenommen am: