Biotopkartierung Bezirk St. Veit

Biotopkartierung in unserer Gemeinde

Im heurigen Jahr wird eine Biotopkartierung im Gemeindegebiet durchgeführt. Hierbei tun sich Fragen auf wie „Was ist das“, „Warum macht man das“ und „Kann das für mich nachteilig sein“?

Was ist eine Biotopkartierung?

Eine Biotopkartierung ist die kartographische Erfassung und Abgrenzung von ausgewählten und oftmals seltenen Lebensräumen durch ExpertInnen, welche als Biotope bezeichnet werden. Das können Baum- oder Strauchalleen, Feldgehölze, Bachläufe, Felsen mit Trockenrasengesellschaften, Feuchtgebiete wie Hoch- oder Niedermoore, Schilfbestände, Auwälder, Feuchtwiesen usw. sein. Nicht von Interesse sind bzw. nicht kartiert werden beispielsweise alle Siedlungsgebiete, Waldflächen, Ackerflächen und Gebiete über 1.400 m Seehöhe. In Kärnten gibt es somit keine vollflächige, sondern eine selektive Biotopkartierung.

Muss eine Biotopkartierung gemacht werden?

Grundsätzlich ergeben sich aus verschiedenen nationalen und internationalen Rechtsmaterien Verpflichtungen zur Durchführung einer Biotopkartierung. Neben dem Kärntner Naturschutzgesetz sind dies unter anderem die Vorgaben aus der „Biodiversitätskonvention“ aus der „Alpenkonvention“ oder der „Habitat-Richtlinie“ 92/43/EWG.

Warum gibt es eine Biotopkartierung?

Grundsätzlich gibt es ein gesellschaftliches Interesse an der Frage, wie es um den Zustand unserer Natur im Lande und damit auch unserer Lebensqualität steht. Die Veränderung unserer Landschaft geht Hand in Hand mit den gesellschaftspolitischen oder klimatischen Veränderungen einher. Es ist unser aller Grundbedürfnis, positive Zukunftsperspektiven in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht zu haben. Damit wir uns unsere Lebensgrundlage sichern, uns wirtschaftlich weiterentwickeln und gleichzeitig unsere Naturbesonderheiten erhalten können, kann eine Biotopkartierung hilfreich sein.

Wo kann man die Biotopkartierung einsehen?

Eine Biotopkartierung ist eine Dokumentation von ausgewählten Biotopen (Lebensräumen) zu einem bestimmten Zeitpunkt, die von jedem interessierten Bürger und Bürgerin online im Kärnten-Atlas (https://kagis.ktn.gv.at) eingesehen werden kann. Sie ist nicht rechtlich verbindlich, sollte aber vorbeugend bei bestimmten Planungen und Vorhaben einen Hinweis geben, ob seltene oder ökologisch hochwertige Biotope betroffen sein könnten. Die Biotopkartierung ersetzt jedoch nicht eine allfällig notwendige Experteneinschätzung, weil sich Biotope im Laufe der Zeit verändern können.

Wer trägt die Kosten?

Finanziert wird die Biotopkartierung durch das Land Kärnten aus der Umweltabgabe.

Wer macht die Biotopkartierung?

Mit der Durchführung der Biotopkartierung werden ausschließlich FachexpertInnen mit Schwerpunkt Botanik betraut. Die KartiererInnen sind angehalten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im jeweiligen Gemeindeamt vorstellig zu werden. Es wird ersucht, die Kartierung im Interesse des Landes Kärnten zu unterstützen.

An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen zur Biotopkartierung hat?

Durchgeführt werden diese Kartierungen von der Firma

ECO Institut für Ökologie Jungmeier GmbH

Lakeside B07b

9020 Klagenfurt.

Tel.: +43 463 504 144

office@e-c-o.at

Für Fragen zur Biotopkartierung kann man sich an die mit der Biotopkartierung beauftragten Firma E.C.O. Institut für Ökologie oder an das

Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination

Unterabteilung Naturschutz

Flatschacher Str. 70

9020 Klagenfurt am Wörthersee,

Tel.: +43 (0) 50536 – 18432

E-Mail: abt8.naturschutz@ktn.gv.at

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