VERORDNUNG
VERBOT des Feueranzündens – Feuerverbotsverordnung vom 15.03.2022
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan über das Verbot des Feuerzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 in der derzeit geltenden Fassung.
SV19-ALL-788_2015-041_2022